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   BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85   

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https://dejure.org/1985,4555
BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85 (https://dejure.org/1985,4555)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85 (https://dejure.org/1985,4555)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1985 - BReg. 1 Z 6/85 (https://dejure.org/1985,4555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit eines Testaments; Erforderlichkeit der Einheitlichkeit der Errichtungshandlung ; Voraussetzungen der Testierunfähigkeit gem. § 2229 Abs. 4 BGB; Tatsachenwürdigung im Rechtsbeschwerdeverfahren ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 675
  • Rpfleger 1985, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.Nachw.; BayObLG ZSV 1984, 13/16).

    Ist aber das Gericht der Tatsacheninstanz nicht in der Lage, Testierunfähigkeit als erwiesen anzusehen, so hat die Feststellungslast für diese das Erbrecht beseitigende Tatsache derjenige zu tragen, der sich auf die hierauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1982, 309/312).

  • OLG Koblenz, 23.03.1961 - 3 W 24/61
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Vielmehr geht es hier um eine Voraussetzung, die der Erblasser in seiner Person erfüllen muß, wenn er mit rechtlicher Wirksamkeit eigenhändig testieren will (vgl. OLG Neustadt FamRZ 1961, 541/542 = JZ 1962, 417 [OLG Neustadt 23.03.1961 - 3 W 24/61]/418).

    Das rechtfertigt es, ebenso wie im Falle der behaupteten Testierunfähigkeit, die Feststellungslast demjenigen aufzuerlegen, der sich auf die mangelnde Fähigkeit zu lesen beruft (MünchKomm aaO RdNr. 51; Habscheid JZ 1962, 418 [OLG Neustadt 23.03.1961 - 3 W 24/61]/419; Lutter FamRZ 1961, 543).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Daran war das Gericht jedoch nicht gebunden, denn die Würdigung aller Umstände und die abschließende Entscheidung, ob ein zu beurteilender Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit zutrifft, obliegt nicht dem Sachverständigen, sondern dem Gericht (vgl. BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] /318; 53, 245/256; 61, 165/168 ff.; Senatsbeschlüsse vom 11.5.1984 - w.o. S. 8 und vom 28.5.1984 - BReg.
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerde verfahren aber nur dahin zu überprüfen, ob der Richter der Tatsacheninstanz den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1983, 153/159 m. Nachw.).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Daran war das Gericht jedoch nicht gebunden, denn die Würdigung aller Umstände und die abschließende Entscheidung, ob ein zu beurteilender Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit zutrifft, obliegt nicht dem Sachverständigen, sondern dem Gericht (vgl. BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] /318; 53, 245/256; 61, 165/168 ff.; Senatsbeschlüsse vom 11.5.1984 - w.o. S. 8 und vom 28.5.1984 - BReg.
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Daran war das Gericht jedoch nicht gebunden, denn die Würdigung aller Umstände und die abschließende Entscheidung, ob ein zu beurteilender Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit zutrifft, obliegt nicht dem Sachverständigen, sondern dem Gericht (vgl. BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] /318; 53, 245/256; 61, 165/168 ff.; Senatsbeschlüsse vom 11.5.1984 - w.o. S. 8 und vom 28.5.1984 - BReg.
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers mußten sich für das Landgericht aus der bei diesem festgestellten "Cerebralsklerose" ergeben, wenngleich die Testierfähigkeit von Personen, die an dieser Krankheit leiden, nicht aufgrund einzelner Handlungen und Erklärungen, sondern nur aus dem Gesamtverhalten und dem Gesamtbild der Persönlichkeit im fraglichen Zeitraum beurteilt werden kann (vgl. BayObLGZ 1979, 256/263; Senatsbeschluß vom 11.5.1984 - BReg. 1 Z 16/84 S. 10. insoweit in FamRZ 1984, 1270 nicht abgedruckt).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers mußten sich für das Landgericht aus der bei diesem festgestellten "Cerebralsklerose" ergeben, wenngleich die Testierfähigkeit von Personen, die an dieser Krankheit leiden, nicht aufgrund einzelner Handlungen und Erklärungen, sondern nur aus dem Gesamtverhalten und dem Gesamtbild der Persönlichkeit im fraglichen Zeitraum beurteilt werden kann (vgl. BayObLGZ 1979, 256/263; Senatsbeschluß vom 11.5.1984 - BReg. 1 Z 16/84 S. 10. insoweit in FamRZ 1984, 1270 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 11.05.1984 - BReg. 1 Z 16/84

    Mitteilung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments; Voraussetzung der

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
    Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers mußten sich für das Landgericht aus der bei diesem festgestellten "Cerebralsklerose" ergeben, wenngleich die Testierfähigkeit von Personen, die an dieser Krankheit leiden, nicht aufgrund einzelner Handlungen und Erklärungen, sondern nur aus dem Gesamtverhalten und dem Gesamtbild der Persönlichkeit im fraglichen Zeitraum beurteilt werden kann (vgl. BayObLGZ 1979, 256/263; Senatsbeschluß vom 11.5.1984 - BReg. 1 Z 16/84 S. 10. insoweit in FamRZ 1984, 1270 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Wx 40/10

    Anforderungen an das Vorliegen der Testierfähigkeit bei Vorliegen einer Demenz;

    Ob bei einer an Altersdemenz leidenden Person die Voraussetzungen der Testierfähigkeit vorliegen, kann nicht an Hand einzelner Erklärungen und Angaben festgestellt werden, sondern nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit in der fraglichen Zeit (BayObLG NJW-RR 1996, S. 457 ff m.w.Nachw. sowie Rpfleger 1985, S. 239 und FamRZ 1997, S. 1511 f).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96

    Auslegung eines Testaments - Einsetzung des Bruders als Erben; Widerruf;

    Die Beweislast obliegt dabei dem, der sich auf die mangelnde Lesefähigkeit beruft (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 239; Palandt/Edenhofer, 57. Aufl., § 2247 BGB, Rdz. 19).
  • OLG München, 09.10.2008 - 6 U 3425/07
    Den ihm als Erbprätendenten obliegenden (Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2247 Rdnr. 2; BayObLG, RPfleger 85, 239) Beweis der Leseunfähigkeit seiner Mutter zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung am 15. September 1999 hat der Aufnehmende indes nicht erbracht, wenn er mit Anlage K 45 lediglich auf den Bericht eines Arztes Bezug nimmt, der an Hand der Patientenunterlagen seiner Praxisvorgängerin Dr. S.
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

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  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87

    Verteilung der Feststellungslast; Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen

    Die Frage liegt auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG Rpfleger 1985, 239) und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachprüfbar, ob die Richter der Tatsacheninstanz den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( §§ 23, 25 FGG ), dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner ob die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt worden sind.
  • BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92

    Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung

    (3) Erhöhter Beweiswert kommt den Bekundungen des Hausarztes zu (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 239).
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